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Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Vertragsabschluß
3. Gewährleistung
4. Produkthaftung
5. Eigentumsvorbehalt
6. Zahlungsbedingungen und
Verzug
7. Terminverlust
8.
Rücktrittsrecht des Käufers bei Verbrauchergeschäften
9. Stornogebühr
10. Preise, Abnahme
und Lieferung der Waren
11. Verpackungsmaterial
12. EDV-Daten
13. Haftung mehrerer Käufer
14. Anzuwendendes
Recht
Die
Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt.
Nebenabreden
zu einem Kaufvertrag, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters sind
nur gültig, wenn sie – Verbrauchergeschäfte ausgenommen – schriftlich
vereinbart werden. Mit Unterfertigung des Kaufvertrages ist der
Kauf
für beide Teile abgeschlossen und verbindlich. Nachträgliche
Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit
befindliche Möbel und Raumausstattungswaren, geschnittene Meterwaren
bzw. abgelängtes Holz, können wir nicht akzeptieren.
Werden
vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er
für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig
ist oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung
des Käufers als unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen
und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht angemessen
rechtzeitiger Weisung treffen den Käufer neben den bis dahin aufgelaufenen
Kosten auch die Verzugsfolgen.
Begehrt
der Käufer Wandlung oder Preisminderung, können wir uns
als Verkäufer von unserer Leistungspflicht nach unserer Wahl
durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Bewirken einer Verbesserung,
bzw. - bei Sachen einer bestimmten Gattung - durch Austausch der
mangelhaften Sache binnen angemessener Frist von - mangels anderer
Vereinbarung höchstens 12 Wochen - befreien. Bei Einrichtungsgegenständen
die aus Bambus gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass
Naturmerkmale wie Wuchslöcher (ähnlich Astlöcher),
kleinere Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen
Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern
und keinen Reklamationsgrund darstellen.
Auch
gewisse Flecken und Maserungen sind natürliche Eigenschaften
des Bambus, die bei heller Farbwahl des Bambus mehr zur Geltung
kommen können als bei Wahl einer dunkleren Farbe die deckend
wirken. Holzabschlüsse welche den Lack zur Färbung des
Bambus nicht aufnehmen, haben immer eine andere Farbe als der Bambus.
Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben
oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert.
Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer
Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und
ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen
jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch
den Kunden oder Dritte (zB Spedition) verursacht wurden. Für
von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.
Gegen
Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz können wir uns durch
fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten befreien.
Allfällige Regressforderungen gelten nur dann als berechtigt,
wenn der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob
fahrlässig verschuldet wurde.
Wird
der Kaufgegenstand vor Bezahlung an den Käufer ausgefolgt, bleibt
dieser bis zur vollständigen Bezahlung (inklusive aller Nebengebühren)
in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf bis zur Begleichung
der Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und
trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere
für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferte
Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter
- insbesondere durch Pfändungen - auf die Vorbehaltsware hat der
Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen,
damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
Wir
behalten uns vor, 50 % der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin
für das (restliche) Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. Zustellung
der Einrichtungsgegenstände. Soweit wir die
Zahlung durch Wechsel, Scheck, Bank- oder Kundenkarten akzeptieren,
wird unsere Forderung erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt.
Diskontspesen trägt der Kunde. Der Käufer kann gegen von uns geltend
gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche
gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.
Gerät
der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen
von 4% über der Sekundärmarktrendite zu verrechnen. Zusätzlich hat
der Kunde Mahnspesen in der Höhe von pauschal € 4,-- pro erfolgter
Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im
Mahnwesen pro Halbjahr € 4,-- zu ersetzen. Bei erfolgloser zweiter
Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen
Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung BGBl 1996/141
idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat, soweit diese zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Bei Zahlungsverzug
sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten,
Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten
Fall sind zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 15
% des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens
berechtigt.
Wurde
ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für den Fall
der Nichtzahlung von Teilbeträgen seit mindestens 6 Wochen gem.
§ 13 KSchG das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten
noch offenen Schuld zu fordern.
Dem
Käufer kommt in den von § 3 Abs 1 KSchG erfaßten Fällen (Haustürgeschäften)
ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Verbraucher daher seine Vertragserklärung
weder in den für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten
Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt
benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag
oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus kann der Käufer dann
vom Vertrag oder Vertragsantrag nur dann zurücktreten, wenn ohne
seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände,
welche wir im Vertrag ausdrücklich als wahrscheinlich dargestellt
haben (z.B.: Aussicht auf einen Kredit), nicht oder nur in erheblich
geringerem Ausmaß eintreten (§ 3a KSchG).
Der
Rücktritt kann in beiden Fällen binnen einer Woche erklärt werden,
wenn der Kunde eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht
erhalten hat. Im zweiten Fall beginnt die Frist zu laufen, sobald
für den Verbraucher erkennbar ist, daß die genannten Umstände nicht
oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Das Rücktrittsrecht
erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung
des Vertrages durch beide Vertragspartner.
Ein
Vertragsrücktritt ist ansonsten nur aus wichtigem Grund zulässig.
Soweit wir einem nicht gerechtfertigten Rücktritt zustimmen, sich
wir berechtigt, vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes
eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verrechnen.
Dieser Schadenersatz kann insbesondere die Kosten von Planungsarbeiten,
verlangten Bemusterungen, Reisen u.ä., betreffen. Soweit Planungsarbeiten
nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Falle des Rücktrittes
des Käufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an allen entsprechenden
Planunterlagen geltend.
Unsere
Verkaufspreise sind Abholpreise. Der Abholort ist ab Spedition Linz/Ansfelden/Austria.
Wenn die Waren zusätzlich zu einer vom Käufer angegebenen
Adresse transportiert werden sollen entstehen zusätzliche Transportkosten,
die dem Käufer zusätzlich berechnet werden. Die Lieferung
der Waren erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Käufers.
Wir übernehmen keine Haftung auf Transportschäden, die
von unserem Lager zur Lieferadresse entstanden sind. Die Verkaufspreise
verstehen sich bei Verbrauchergeschäften inklusive der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Soweit im Einzelfall ein Liefertermin von vornherein
nicht ausreichend bestimmt werden konnte und nur durch Ungefähr-Angabe
festgehalten wurde, kann uns der Käufer eine angemessene, mindestens
14 Tage umfassende Nachfrist setzen, soweit dieser unverbindliche
Termin um mehr als drei Wochen überschritten wurde. Wird keine
Nachfrist gesetzt erklärt sich der Kunde mit dem neuen genannten
Termin einverstanden.
Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer.
Hat der Käufer die gekaufte Ware nicht zum vereinbarten Termin
übernommen, sind wir berechtigt, die Vertragsware bei uns unter
Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages
pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung
des Vertrages zu bestehen. Sind seit Beginn des Annahmeverzuges
mindestens 2 Monate verstrichen, können wir in diesem Fall
zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche
Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten,
entsprechend weitergeben. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
können wir aber auch jederzeit vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware nach erfolgtem Rücktritt an einen anderen Kunden
weiterverkaufen. Für diesen Fall sind zur Verrechnung eines
pauschalen Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder aber
des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.
Bei von uns nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb
oder im Geschäftsbetrieb unserer Erzeuger und Vorlieferanten
wie Streiks, speditionsbedingte Verzögerungen, Aussperrungen
oder Elementarereignissen gilt eine entsprechende Verlängerung
der Lieferzeit als vereinbart.
Verpackungmaterial
brauch nicht zurückgenommen werden.
Der
Käufer stimmt zu, daß seine personenbezogenen Daten bis auf seinen
Widerruf in unsere Kundenkartei aufgenommen werden und er so über
unsere Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann.
Haben
sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften
diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen
gem. § 893 ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
Es
gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausgeschlossen.
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