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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

2. Vertragsabschluß

3. Gewährleistung

4. Produkthaftung

5. Eigentumsvorbehalt

6. Zahlungsbedingungen und Verzug

7. Terminverlust

8. Rücktrittsrecht des Käufers bei Verbrauchergeschäften

9. Stornogebühr

10. Preise, Abnahme und Lieferung der Waren

11. Verpackungsmaterial

12. EDV-Daten

13. Haftung mehrerer Käufer

14. Anzuwendendes Recht

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsabschluß

Nebenabreden zu einem Kaufvertrag, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters sind nur gültig, wenn sie – Verbrauchergeschäfte ausgenommen – schriftlich vereinbart werden. Mit Unterfertigung des Kaufvertrages ist der Kauf  für beide Teile abgeschlossen und verbindlich. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren, geschnittene Meterwaren bzw. abgelängtes Holz, können wir nicht akzeptieren.

Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Käufers als unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht angemessen rechtzeitiger Weisung treffen den Käufer neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Verzugsfolgen.

3. Gewährleistung

Begehrt der Käufer Wandlung oder Preisminderung, können wir uns als Verkäufer von unserer Leistungspflicht nach unserer Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Bewirken einer Verbesserung, bzw. - bei Sachen einer bestimmten Gattung - durch Austausch der mangelhaften Sache binnen angemessener Frist von - mangels anderer Vereinbarung höchstens 12 Wochen - befreien. Bei Einrichtungsgegenständen die aus Bambus gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Wuchslöcher (ähnlich Astlöcher), kleinere Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern und keinen Reklamationsgrund darstellen.

Auch gewisse Flecken und Maserungen sind natürliche Eigenschaften des Bambus, die bei heller Farbwahl des Bambus mehr zur Geltung kommen können als bei Wahl einer dunkleren Farbe die deckend wirken. Holzabschlüsse welche den Lack zur Färbung des Bambus nicht aufnehmen, haben immer eine andere Farbe als der Bambus. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert.


Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte (zB Spedition) verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.

4. Produkthaftung

Gegen Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz können wir uns durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten befreien.  Allfällige Regressforderungen gelten nur dann als berechtigt, wenn der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

5. Eigentumsvorbehalt

Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung an den Käufer ausgefolgt, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung (inklusive aller Nebengebühren) in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf bis zur Begleichung der Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Pfändungen - auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

6. Zahlungsbedingungen und Verzug

Wir behalten uns vor, 50 % der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für das (restliche) Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. Zustellung der Einrichtungsgegenstände. Soweit wir die  Zahlung durch Wechsel, Scheck, Bank- oder Kundenkarten akzeptieren, wird unsere Forderung erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen trägt der Kunde. Der Käufer kann gegen von uns geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 4% über der Sekundärmarktrendite zu verrechnen. Zusätzlich hat der Kunde Mahnspesen in der Höhe von pauschal € 4,-- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr € 4,-- zu ersetzen. Bei erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu ­ beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Bei Zahlungsverzug sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.

7. Terminverlust

Wurde ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen seit mindestens 6 Wochen gem. § 13 KSchG das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

8. Rücktrittsrecht des Käufers bei Verbrauchergeschäften

Dem Käufer kommt in den von § 3 Abs 1 KSchG erfaßten Fällen (Haustürgeschäften) ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Verbraucher daher seine Vertragserklärung weder in den für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus kann der Käufer dann vom Vertrag oder Vertragsantrag nur dann zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, welche wir im Vertrag ausdrücklich als wahrscheinlich dargestellt haben (z.B.: Aussicht auf einen Kredit), nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten (§ 3a KSchG).

Der Rücktritt kann in beiden Fällen binnen einer Woche erklärt werden, wenn der Kunde eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Im zweiten Fall beginnt die Frist zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, daß die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

9. Stornogebühr

Ein Vertragsrücktritt ist ansonsten nur aus wichtigem Grund zulässig. Soweit wir einem nicht gerechtfertigten Rücktritt zustimmen, sich wir berechtigt, vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verrechnen. Dieser Schadenersatz kann insbesondere die Kosten von Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen, Reisen u.ä., betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Falle des Rücktrittes des Käufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an allen entsprechenden Planunterlagen geltend.

10. Preise, Abnahme und Lieferung der Waren

Unsere Verkaufspreise sind Abholpreise. Der Abholort ist ab Spedition Linz/Ansfelden/Austria. Wenn die Waren zusätzlich zu einer vom Käufer angegebenen Adresse transportiert werden sollen entstehen zusätzliche Transportkosten, die dem Käufer zusätzlich berechnet werden. Die Lieferung der Waren erfolgt ausschliesslich auf Risiko des Käufers.
Wir übernehmen keine Haftung auf Transportschäden, die von unserem Lager zur Lieferadresse entstanden sind. Die Verkaufspreise verstehen sich bei Verbrauchergeschäften inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit im Einzelfall ein Liefertermin von vornherein nicht ausreichend bestimmt werden konnte und nur durch Ungefähr-Angabe festgehalten wurde, kann uns der Käufer eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende Nachfrist setzen, soweit dieser unverbindliche Termin um mehr als drei Wochen überschritten wurde. Wird keine Nachfrist gesetzt erklärt sich der Kunde mit dem neuen genannten Termin einverstanden.
Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer.


Hat der Käufer die gekaufte Ware nicht zum vereinbarten Termin übernommen, sind wir berechtigt, die Vertragsware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Sind seit Beginn des Annahmeverzuges mindestens 2 Monate verstrichen, können wir in diesem Fall zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, entsprechend weitergeben. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist können wir aber auch jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt an einen anderen Kunden weiterverkaufen. Für diesen Fall sind zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.


Bei von uns nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder im Geschäftsbetrieb unserer Erzeuger und Vorlieferanten wie Streiks, speditionsbedingte Verzögerungen, Aussperrungen oder Elementarereignissen gilt eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit als vereinbart.

11. Verpackungsmaterial

Verpackungmaterial brauch nicht zurückgenommen werden.

 12. EDV-Daten

Der Käufer stimmt zu, daß seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in unsere Kundenkartei aufgenommen werden und er so über unsere Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann.

 13. Haftung mehrerer Käufer

Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen gem. § 893 ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.

 14. Anzuwendendes Recht

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.